Interessen abwägen

Hürden nehmen zu

Die regulatorischen Hürden zur Erlangung von Bewilligungen nehmen seit Jahren stetig zu. Ein Grund dafür ist der kontinuierliche Ausbau der Schutzgesetzgebung, wodurch die Nutzungskonflikte bei der Realisierung von Materialabbau- und Deponieprojekten laufend zunehmen. Das hohe öffentliche Interesse am Kiesabbau ist ein gewichtiger Grund, weshalb das Nutzinteresse dem Schutzinteresse gleichzustellen ist.

Erleben Sie auf der untenstehenden Karte selber, wie sich der Spielraum in der Landschaft laufend verengt: Auf den rot eingefärbten Flächen ist Kiesabbau nicht möglich, es handelt sich hierbei um verschiedene Schutzgebiete von nationaler oder kantonaler Bedeutung sowie Bauzonen. Gelb steht für Gebiete mit erhöhten Anforderungen (z. B. Schongebiete oder Naturdenkmäler), Grün für Wald. In diesen Zonen bestehen höhere gesetzlichen Hürden für den Kiesabbau. Die blauen Gebiete entsprechen neuen zukünftigen Schutzgebieten, die bei Annahme der Kulturlandinitiative resp. des Kantonalen Inventars der schutzwürdigen Landschaften entstünden. Diese würden den Kiesabbau zusätzlich erschweren.

Kiesabbau ist temporär

Im Unterschied zu herkömmlichen Bauprojekten führt der Materialabbau zu keinem Landverlust. Land wird nur vorübergehend beansprucht und anschliessend wiederhergestellt. Aus diesem Grund plädieren wir dafür, dass in der Interessenabwägung im Zweifelsfall für den Materialabbau entschieden wird, denn es geht im Endeffekt nichts verloren.

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